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Adler intern - 29.12.2021

Neue CoronaschutzVO ab dem 28.12.

Von Christian Soll

Hallo zusammen!

wie die meisten von euch sicherlich schon wissen, gilt seit gestern (28.12) eine neue Coronaschutzverordnung, die auch für unseren Trainings- und Wettkampfbetrieb wieder erhebliche Änderungen mit sich bringt. Danach gilt ab sofort sowohl für das Training, als auch Meisterschaftsspiele ab sofort „2G+“. Im Einzelnen heißt das folgendes:

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre:

Diese werden in der Verordnung weiterhin immunisierten (also geimpften oder genesenen) Personen gleichgestellt, können also auch weiterhin am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, wenn sie weder geimpft, noch genesen sind. Aufgrund ihres Alters gelten sie zusätzlich auch aufgrund Ihrer Teilnahme an den Schultestungen als getestet. Letzteres gilt aufgrund der Weihnachtsferien aber erst wieder ab dem 10.1, bis dahin benötigen auch sie einen negativen Schnell- oder PCR-Test.

Jugendliche ab 16 Jahren:

Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind bis einschließlich zum 16.1. immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie einen negativen Testnachweis vorweisen können (entweder Schnelltest oder ab dem 10.1. über die Schultestung). Danach müssen sie geimpft oder genesen sein. Schüler ab 16 Jahren, die weiterhin an Schultestungen teilnehmen, können dann aber auch weiterhin eine Schulbescheinigung als Testnachweis vorlegen und dann ohne separaten Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Erwachsene:

Hier gibt es keine Übergangsfristen. Demnach gilt, dass alle Erwachsenen ab sofort geimpft oder genesen sein müssen und ZUSÄTZLICH einen negativen Testnachweis benötigen. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Der Testnachweis kann entweder durch einen höchstens 24 Stunden alten (negativen) Schnelltest ODER einen höchstens 48 Stunden alten (negativen) PCR-Test vorgelegt werden. Entscheidend für die Stundenberechnung ist dabei weiterhin die Zeit der Testvornahme, nicht des Ergebnisses. Erwachsene Schüler, die an Schultestungen teilnehmen, können ihren Teststatus hier ebenfalls über eine Schulbescheinigung nachweisen.

Unverändert bleibt bei alledem, dass wir bei Heimspielen weiterhin verpflichtet sind, die Einhaltung des entsprechenden Status zu kontrollieren und die entsprechenden Dokumente mit einem Ausweisdokument abzugleichen. Wer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen kann, darf damit nicht spielen. Auch an den bekannten Vorgaben der Maskenpflicht hat sich durch die neue Verordnung nichts geändert.

Wenn Ihr Rückfragen habt, könnt ihr euch hierzu gerne jederzeit an mich oder an den Vorstand wenden. Wie und ob der Verband auf diese Änderungen reagieren wird und ob die Rückrunde wie geplant starten wird, steht momentan noch nicht fest. Hierzu halten wir euch natürlich auf dem Laufenden!

Christian